DNZ Networks AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbedingungen

Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.

 

§1 Allgemein

1. Die Firma DNZ Networks, erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden “Kunde” genannt) ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn DNZ Networks ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Wunsch in schriftlicher Form von DNZ Networks erhältlich oder online auf der Homepage abrufbar.Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, im Rahmen eines Vertrages mit DNZ Networks, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen und erkennt diese als gültige Vertragsgrundlage an.

 

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungspflichten

  1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich
  2. Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst dann zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.
  3. Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.
  4. Gegenstand eines jedenVertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
  5. An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlagen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
  6. Alle an uns überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmematerial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde uns dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.
  7. Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor, wobei Mehr- und Minderlieferungen zu einer Anpassung der Vergütung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtpreises führen.
  8. Von jedem realisierten Entwurf steht uns eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren, in der Regel 10, zu.
 
 

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten und anderer Projekte selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Inhalte nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen.

2. Bei juristisch fragwürdigen Inhalten ist der Kunde verpflichtet, DNZ Networks umgehend darüber zu informieren. DNZ Networks ist in einem solchen Falle berechtigt, die entsprechenden Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. deren Veröffentlichung zu untersagen. Sollte die Veröffentlichung durch den Kunden eigenmächtig erfolgen, ist die DNZ Networks – sofern technisch möglich – berechtigt, den Zugang zu der entsprechenden Internet-Domain sofort zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Ein solches Ereignis zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1000,00 zu Lasten des Kunden nach sich.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die übergebenen Korrekturabzüge bzw. Webseiten sorgfältig auf Inhalt und Richtigkeit zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift gibt er das Projekt zur Veröffentlichung frei. Die abgelieferten Projektergebnisse gelten als abgenommen. Für nachträglich auftretende Fehler ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

§ 4 Bereitstellung von Material durch Kunden

1. Der Kunde liefert Bilddaten in einem üblichen Dateiformat (*.jpg, *.gif, *.tiff, *.eps, *.pdf). Texte und Tabellen werden in einem der folgenden Dateiformate (*.txt, *.rtf, *.doc, *.pdf, *.xls) akzeptiert. Bei Lieferung von Dateien in abweichenden Formaten kann DNZ Networks Gebühren für die Konvertierung verlangen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf MS Windows-kompatiblen Datenträgern. Die Übergabe digitaler Daten erfolgt auf einem geeigneten Datenträger. In Einzelfällen kann Material vom Kunden auch per e-Mail übertragen werden. Sonstige Materialien werden persönlich vom Kunden an einen Vertreter von DNZ Networks übergeben.

2. Der Kunde liefert die Bilder in der Größe (in Pixel), in der sie verwendet werden sollen. Für aus anderen Auflösungen resultierende Qualitätsverluste ist DNZ Networks nicht verantwortlich.

3. Alternativ können Texte in geeigneter gedruckter Form als Scanvorlage und Bilder als Original (Foto, Druck, Zeichnung) geliefert werden. Kosten, die durch die Digitalisierung der Daten entstehen, werden – sofern nicht anders vereinbart – zusätzlich berechnet.

4. Vom Kunden gelieferte Daten und Materialien bleiben dessen Eigentum.

 

§ 5 Vergütung und Zahlugen

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
  3. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.
  4. Die Angebote von DNZ Networks sind freibleibend und unverbindlich.
    Der Kunde ist hieran vier Wochen gebunden. DNZ Networks ist verpflichtet, den Auftrag unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung wird eine Abschlagszahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Bei einem Erstellungszeitraum von mehr als ein Monat, wird nach jedem Monat eine weitere Abschlagszahlung von 10% fällig.
  5. Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch unsere Kunden.
  6. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  7. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  8. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und Wechsel auch nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des betreffenden Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel- oder Scheckbeträgen erfolgt erst, nachdem uns deren Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.
  9. Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht uns eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
  10. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zahlungsansprüche der DNZ Networks aufzurechnen. Eine Ausnahme bildet der Sachverhalt, dass die Forderungen des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  11. Entwürfe, Layouts und Programmierleistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt oder wird die Nutzung kostenlos überlassen, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist DNZ Networks berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
  12. Einmalige Einrichtungsgebühren können nicht rückerstattet werden. Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Internetspeicherplatz in Verzug, so behält sich DNZ Networks nach entsprechender Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der e-Mail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreischaltung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.
  13. Bis zur vollständigen Bezahlung gelieferter Produkte und Leistungen, bleibt DNZ Networks deren Eigentümer.
  14. Die Bezahlung für Webspace und Domains erfolgt immer im Voraus für ein Jahr, sofern nicht ausdrücklich abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Ein Domainname kann zu jeder Zeit gekündigt oder umkonnektiert werden. Hierfür im Voraus geleistete Zahlungen werden jedoch nicht rückerstattet.
 

§ 6 Lieferung

1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und verstehen sich zuzüglich der Transportdauer. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, solange sie der Verkäufer nicht ausdrücklich nach Auftragseingang bestätigt hat.

2. Die Angabe von Lieferterminen für Internetprojekte oder Programmierleistungen erfolgt in jedem Fall unverbindlich, da der individuelle Entwicklungsaufwand keine Aussage über einen verbindlichen Liefertermin zulässt. Die Lieferung von Internetseiten erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, über das Internet (per e-Mail, HTTP- oder FTP-Upload auf einen entsprechenden Webserver) oder auf einem Datenträger (CD-Rom oder DVD-Rom).

 

§ 7 Kundendaten

1. Der Kunde hat unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner e-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen, sofern diese Daten für ein laufendes Vertragsverhältnis erforderlich sind.

2. Bei Beauftragung von Dritten werden nur die für den jeweiligen Auftrag notwendigen
Daten übermittelt.

3. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.

 

§ 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nur eingeschränkt möglich. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er eventuell anfallende Mehrkosten zu tragen.

 

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er uns übergibt, zustehen.
  2. Wir räumen den Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
  3. Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 2.2 beschrieben ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
  4. Jede Verwertung der von uns erstellten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.
  5. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich im Eigentum von uns. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
  6. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von uns dem Kunden eingeräumt werden, sind uns mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.

Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.

 

§ 10 Datensicherung

1. Bei reinen Webhosting-Verträgen ist der Kunde allein für die Datensicherung verantwortlich.

2. Bei Design- oder Programmierungs-Verträgen übernimmt DNZ Networks die Datensicherung.

 

§ 11 Kündigung

1. Unbefristete Verträge sind grundsätzlich zum Ablauf der Mindestvertragsdauer kündbar. Die Kündigung muss schriftlich – und mit der Unterschrift des Kunden versehen – 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer erfolgen.

2. Die Mindestvertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 24 Monate.

3. Nicht fristgerecht gekündigte Verträge verlängern sich automatisch jeweils um ein Jahr.

4. DNZ Networks kann, aus wichtigen Gründen, Verträge zum Quartalsende kündigen, überschüssige Beträge werden zurückerstattet. Davon ausgenommen sind einmalige Einrichtungspauschalen und Zahlungen für Webspace und Domains.

 

§ 12 Rechte

1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann DNZ Networks eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann DNZ Networks auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

2. Beantragte und durch jeweiligen Nic zugeteilte Domain-Namen sind Eigentum des Kunden. Der Kunde wird als Admin-C eingetragen. Die Rechte an der Website verbleiben, wenn nicht anders vereinbart, bei DNZ Networks.

3. DNZ Networks darf von Ihm erstellte Projekte und Vorschläge jederzeit als Referenzen angeben und ist berechtigt, auf von ihm erstellten Werken, einen Link auf seine Website anzubringen.

4. Wenn nicht anders vereinbart, liefert DNZ Networks keinen Quelltext.

5. DNZ Networks ist berechtigt, Dritte mit von Ihm zu erbringenden Leistungen zu beauftragen.

 

§ 13 Haftung

1. DNZ Networks ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden auf mögliche
Rechtsverstöße zu überprüfen. DNZ Networks ist nicht
zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch
der gelieferten Werke gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt
werden. Dies gilt besonders für vom Kunden gelieferte Fotos, Bilder,
Grafiken, Markenlogos, Töne, Musik, Texte, Multimediainhalte und
Programmierleistungen.

2. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt DNZ Networks
keine Haftung und garantiert nicht die Eignung oder stetige Verfügbarkeit des bereitgestellten Speicherplatzes für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software.

3. DNZ Networks haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die
Zuteilung der bestellten Domainnamen durch den jeweiligen NIC. DNZ Networks
haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer
Domain. Dem Kunden ist bekannt, dass die Registrierung von geschützten Namen rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

4. DNZ Networks haftet grundsätzlich nicht für Datenverlust, Virenbefall o. ä. auf dem Rechner des Kunden.

 

§ 14 Mängel / Reklamation

Bei Sachmängeln gilt folgendes:

    1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
    2. Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
    3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern
    4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung
    5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

      Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:

    1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: “Schutzrechte”) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes:

      Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 14.1 entsprechend.

    2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 13.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
    3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 13.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
    4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 13 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/Programmen Sicherungskopien herzustellen.
    5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 13.
    6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
 

§ 14 Höhere Gewalt

1. Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse
usw.), die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
berechtigen DNZ Networks, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die
Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

2. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche
Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend oder unverschuldet sind. DNZ Networks unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.

 

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebendes
Recht

1. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers
und Gerichtsstand ist Amtsgericht Hamburg.
DNZ Networks darf jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten
klagen.

2. Für sämtliche Verträge ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern
im Inland gilt, ausschließlich maßgebend.

3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die
Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand 01.01.14